1. Cornelia Weber verpflichtet sich den oben genannten Hund für den vereinbarten Zeitraum artgerecht unterzubringen, zu versorgen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten, sowie den Hund wissentlich keiner Gefahr auszusetzen.
2. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die HP, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Der Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen.
3. Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten ist.
4. Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung etc. sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Medikamente, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden.
5. Der Hundehalter versichert dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei Abgabe zu bescheinigen.
Während des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter/Eigentümer weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die der/die von ihm in Betreuung gegebene(n) Hund(e) an Personen, Sachen und Vermögen Dritter oder der Hundebetreuung verursacht. Der Hundehalter/Eigentümer stellt bereits jetzt Cornelia Weber von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Cornelia Weber übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den/die jeweiligen zu betreuenden Hund(e) verursacht werden.
Für Schäden, die der/die betreute/betreuten Hund(e) in der Betreuungszeit erleiden kann/können, ist die Haftung von Cornelia Weber auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des/der von Cornelia Weber´s betreuten Hundes(e) ist ausgeschlossen.
6. Ist es dem Hundehalter nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen.
7. Wird der Hund nicht zum vertraglich vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Halter verlängert, so geht er mit Ablauf von 10 Kalendertagen in das Eigentum eines Tierheims über. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
8. Sollte sich der Hund während der Betreuungszeit verletzen oder sollte der Hund erkranken und hält Cornelia Weber eine tierärztliche Versorgung und Behandlung für dringend erforderlich, ist Cornelia Weber (nach Absprache mit den Hundehaltern) bevollmächtigt den Hund im Namen und im Auftrag des Hundehalters umgehend einen Tierarzt vorzustellen .
Sollte im Vorfeld nichts anderes vereinbart sein bzw. sollte es sich um einen Notfall handeln, obliegt die Tierarztwahl Cornelia Weber.
Die Kosten für die tierärztliche Versorgung und Behandlung trägt im vollen Umfang der Hundehalter.
9. Sollte trotz größter Sorgfalt einmal ein Hund entlaufen, wird Cornelia Weber umgehend den Auftraggeber (telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet sein) sowie weitere Stellen (Polizei, Tierheim, TASSO, etc.) informieren. Cornelia Weber haftet nicht bei Unfällen oder bei Folgeschäden, die durch das Weglaufen des Hundes entstehen. Der Hundehalter kann demnach keine Ansprüche an Cornelia Weber stellen.
10. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Cornelia Weber behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien auf der Homepage/ sozialen Medien einverstnden.
11. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit auf der Homepage unter ‚Preise‘ einsehbar und Teil dieses Vertrags. Die aufgeführten Preise sind Festbeträge. Cornelia Weber weist darauf hin, dass es sich bei der Tätigkeit um eine Leistung als Kleinunternehmer nach §19 Abs. 1 UStG handelt. Es wird daher keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen. Die Beträge sind je nach Vereinbarung bar oder per Überweisung sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Sollten sich Preisänderungen ergeben, werden diese rechtzeitig entsprechend mitgeteilt.